Der Dreiländerpunkt
Die Dreiländereck-Boje markiert symbolisch den Punkt, in dem Deutschland, Frankreich und Luxemburg zusammentreffen.
Beschreibung
Text von Erwin Eichholz, Perl
Unterhalb der Wehranlage Apach liegt halbjährlich, während der hochwasserfreien Zeit, eine weiße Boje aus, welche symbolisch den Punkt markiert, an dem Deutschland, Frankreich und Luxemburg zusammentreffen.
Tatsächlich, also geographisch, ist die Grenzsituation etwas komplizierter und zugleich einmalig. Die Mosel verläuft von der Mündung der Sauer bis zum deutschen Ort Perl, dem französischen Apach und dem luxemburgischen Schengen auf einer Strecke von rund 36,5 Kilometern Länge als gemeinsames Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg. Die Grenze der beiden Staaten wird also nicht wie üblich von der Flussachse gebildet.
Welche Auswirkungen das hier näher beschriebene Grenzkonstrukt auf den geographischen Dreiländereckpunkt hat, wird nachfolgend erläutert.
Gemeinsames Hoheitsgebiet: Wem gehört die Mosel?
In Folge der Neuordnung Europas führte die Wiener Schlussakte vom 09. Juni 1815 das nun zum Großherzogtum erhobene Luxemburg zum Mitglied des Deutschen Bundes und zur Personalunion mit dem Königreich der Niederlande. Das Königreich Preußen grenzte östlich an Luxemburg.
Am 26. Juni 1816 wurde zu Aachen der Grenzvertrag zwischen den Königen beider Staaten geschlossen. Hierin ist im Wortlaut des Artikels 27 zu lesen: „Überall wo Bäche, Flüsse und Ströme Grenzen machen, sollen sie beiden Staaten gemeinschaftlich angehören…“
Hieran hat sich bis heute nichts geändert, so dass dort, wo die Mosel, die Sauer und die Our die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg bilden, die Flüsse gemeinschaftliches Hoheitsgebiet beider Staaten sind, also ein Kondominium.
Wo verläuft die deutsch-luxemburgische Grenze?
Der Vertrag über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze von 1984 ergänzt den Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel vom 27.10.1956 und gibt hierüber Auskunft. „Die seitliche Begrenzung des gemeinschaftlichen Hoheitsgebietes ist die Schnittlinie der Wasseroberfläche mit der Landoberfläche, die sich bei Mittelwasserstand frei fließend, in Staubereichen durch den hydrodynamischen Stauspiegel bildet“.
Die Mosel als Wasserstraße und die Anlagen wie Schiffsschleusen, Bootsschleusen, Wehranlagen und Fischtreppen gehören, wie in dem zuvor beschriebenen Bereich, also beiden Ländern gemeinsam.
Auswirkungen auf das Dreiländereck
Aus diesen Beschreibungen heraus greift die Grafik rechts die Grenzsituation am deutlichsten auf.
Wir sollten die „Dreiländereck-Boje“ als starkes Symbol der freundschaftlichen Beziehungen der Menschen in der Grenzregion und nicht nur als geographischen Punkt verstehen.
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